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Korallenexporte aus Australien wurden bis 2024 genehmigt

Vor einiger Zeit stand im Raum das von Australien keine Korallen mehr zu uns kommen können. Die australische Regierung hat vor einigen Tagen bestätigt, dass der Export von Steinkorallen aus dem Great Barrier Reef noch drei Jahre fortgesetzt werden kann, wenn auch mit einigen Einschränkungen.

In einer Erklärung der Wildlife Trade Regulation Section wurde eine neue Genehmigung für die Wildlife Trade Operation (WTO) für die Korallenfischerei von Queensland bis zum 28. Oktober 2024 erteilt.


Diese überarbeitete Genehmigung beseitigt die monatelange Unsicherheit über die langfristige Lieferfähigkeit der Queensland Korallenfischerei.  Ein Verbot hätte besonders beliebte Korallen wie Homophyllia, Micromuss oder auch Trachyphyllia betroffen. Laut einer Bewertung durch die Australische Regierung war die Region in der Vergangenheit   führend bei den Importen was noch keine großen Auswirkung auf die Natur zeigt. Dennoch zeigte es auch ganz klar dass die Entnahmen erheblich zugenommen hatten. (Man erinnere sich an den Importstop Indonesiens was auch seine Auswirkungen hatte) 2018/2019 erreicht die Gesamtmenge 100.000 kg. Das zeigt auf jeden Fall ganz klar dass die Mengen deutlich angestiegen waren.

Trotz des fehlenden Nachweises klarer Importdaten der vergangenen Zeit wurde nun die Erlaubnis erteilt. 




Die "Korallensammler" müssen sich von nun an an nicht weniger als neun verschiedene Vorschriften halten. Unter anderen aber auch die genaue Zusammensetzung der gesammelten Korallengattungen, insbesondere Acropora, und auf Artenebene zu erfassen.  Anschließend wird CITES jährlich ein Bericht vorgelegt. 


Im Jahr 2022 werden neue Entnahmegrenzen für viele beliebte Steinkorallenarten eingeführt, darunter Acropora spp, Micromussa lordhowensis, (Acans) Homophyllia cf. australis (Scolys) , Trachyphyllia geoffroyi , Acanthophyllia deshayesiana , Catalaphyllia jardinei , Fimbriaphyllia ancora , Euphyllia glabrescens, auch andere wie Cycloceris cyclolites und Montipora sp. 


Die Beschränkungen bleiben so lange bestehen, bis CITES Daten übermittelt werden, dass die Sammlung der oben genannten Arten nicht schädlich ist. Und bis Juni 2022 muss Queensland eine überarbeitete ökologische Risikobewertung veröffentlichen, um Fischer besser darin ausbilden, Korallen auf Artenebene zu identifizieren, um damit die Rückverfolgbarkeit von wild gesammelten australischen Korallen im Vergleich zu in Gefangenschaft gezüchteten Korallen zu gewährleisten. 




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robertbaur

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